Genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig?

KriteriumFrei (§62 BauO NRW)Pflicht
Öffnungsfläche≤ 1,30 m²> 1,30 m²
Statik­änderungkeineSparren­einschnitt
Aufenthaltsraum neu?neinja
Denkmalschutzimmer Genehmigung

Tipp: Zwei kleine Fenster (2 × 1,0 m²) bleiben genehmigungsfrei, ein großes 1,6 m² nicht.

Bauantrags‑Checkliste

  1. Bauantragsformular 1.1
  2. Lageplan §3 BauPrüfVO (nur Gaube)
  3. Bautechnische Nachweise (Statik, Wärmeschutz)
  4. Nachweis der Standsicherheit (falls Sparrenöffnung > 7 cm)

Kosten

PositionGebühr Ø
Bauantrag Dachfenster180 €
Statikprüfung90 €
Verwaltungs‑Gebühr Denkmalschutz55 €

Sonderfall Denkmalschutz

§9 DSchG NRW: Erhaltungs­würdiges Erscheinungsbild.
– Schmales 2‑Flügel‑Fenster 78 × 118 cm wird häufig akzeptiert.
– Außenliegende Verschattungen unzulässig.

(FAQ‑Abschnitt ergänzt.)